Horn-Bad Meinberg (plattdeutsch: Häoern-Möomag) ist eine deutsche Stadt in Lippe im Nordosten von Nordrhein-Westfalen am Rande des Teutoburger Waldes, die insbesondere durch die Natursehenswürdigkeit Externsteine bekannt ist
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Lippe
Einwohner
17.142 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32805
Vorwahl
05234
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Horn-Bad Meinberg
Am Markt 1
32805 Horn-Bad Meinberg
2. Bürgeramt Horn-Bad Meinberg
Am Markt 1
32805 Horn-Bad Meinberg
3. Ordnungsamt Horn-Bad Meinberg
Am Markt 1
32805 Horn-Bad Meinberg
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
Dienstag: 08:30 - 12:30
Mittwoch: 08:30 - 12:30
Donnerstag: 08:30 - 12:30
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Horn-Bad Meinberg betreffen den Bebauungsplan für das Fachmarktzentrum Horn. Aufgrund von Änderungen in den Marktgrößen muss der vorhabenbezogene Bebauungsplan neu beschlossen und offengelegt werden, obwohl die Außenabmessungen der Gebäude unverändert bleiben. Ein Normenkontrollantrag und ein Eilverfahren hatten zuvor zu einem Baustopp geführt, aber nach Heilung der gerügten Mängel und einer gerichtlichen Entscheidung im Mai 2024 durften die Arbeiten wieder aufgenommen werden. Die Arbeiten am neuen Aldi-Markt sollen bis Ende 2024 abgeschlossen sein.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.